Liebe Hegeringmitglieder,
der Kreis Borken, die Polizeibehörde überprüft zur Zeit sehr intensiv die Inhaber von Waffenbesitzkarten. Dabei wird kontrolliert, ob die Aufbewahrung von Waffen und Munition den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ob alle in der WBK eingetragenen Waffen vorhanden sind oder Nachweise über deren Verbleib existiern und ob alle Waffen entladen sind. Dabei wird auch Wert auf eine kooperative Haltung des Besitzers gelegt.
Die prüfenden Beamten kommen unangemeldet
In die Privatsphäre muss niemand hinein gelassen werden. Wer aber den Zutritt verweigert, bringt sich selbst in den Verdacht der Unzuverlässigkeit. Deshalb wird dazu geraten, mit den prüfenden Beamten kooperativ zusammen zu arbeiten und die
Waffen- und Munitionsaufbewahrung in Ordnung zu haben. Ist der Waffenbesitzer nicht zu Hause, kann eine Überprüfung nicht stattfinden, weil nur der Besitzberechtigte Zugang zum Waffenschrank haben darf. Eventuell vorhandene Ersatz oder Notschlüssel dürfen Familienmitgliedern ohne Berechtigung nicht zugänglich aufbewahrt werden. Bei einer Überprüfung darf ausschließlich das Aufbewahren der Waffen/ Munition überprüft werden und das auch nur in dem Raum, wo der Waffenschrank untergebracht ist. Eine Überprüfung von weiteren Zimmern, um evtl. nach weiteren Waffen zu suchen, bedarf eines richterlichen Durchsuchungsbefehl. Ratsam ist es auch, bei der Überprüfung einen Zeugen hinzuzuziehen. Die Beamten müssen mit der Kontrolle warten, bis ein geeigneter Zeuge eingetroffen ist. Für Kurzwaffenmunition ist eine gesonderte Erwerbsberechtigung notwendig. Dies ist in der Regel in der WBK hinter der entsprechenden Waffe vermerkt. Wurde keine Erwerbsberechtigung erteilt, so ist der Besitz dieser Munition unter Umständen illegal. Munition, zu der keine entsprechende Waffe in der WBK eingetragen ist, ist zu entsorgen. Jagdschein und WBK sollten ohne langes Suchen vorlegbar sein. Viele Informationen zu diesem Thema findet Ihr auch im Internet.
Bert Wülfing