Das Führen eines Jagdgebrauchshundes in Feld, Wald und Wasser im praktischen Jagd-
betrieb ist sowohl eine gesetzliche (§ 30 LJG-NRW) als auch eine ethische Verpflichtung.
Jagdhunde müssen gut ausgebildet sein, damit die Jagd waidgerecht und damit tierschutz-
gerecht durchgeführt werden kann. Im Hegering Rhede wird die Arbeit mit dem Jagd-
gebrauchshund „groß geschrieben“
Seit Jahrzehnten bilden unsere Hegeringsmitglieder Jagdgebrauchshunde aus und nehmen
an Ausbildungslehrgängen der KJS Borken teil. Diese Hunde werden auf verschiedenen
Prüfungen wie Brauchbarkeitsprüfung NRW und Verbandsprüfungen (Jagdgebrauchshunde-
verband) wie Verbandsjugendprüfung, Verbands-Herbstzuchtprüfung und Verbands-
gebrauchsprüfung geführt.